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Sicherheitspaket
für den
ausländischen Gast (AG 02)
VERSICHERBARER PERSONENKREIS:
- ausländische Staatsbürger, für vorübergehende
Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu
3 Jahren
- deutsche Staatsbürger, die seit mehr
als 2 Jahren ständig im Ausland leben, für vorübergehende
Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu
3 Jahren
- Höchstaufnahmealter 74 Jahre
REISE-KRANKENVERSICHERUNG
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Behandlung im Krankenhaus (allg.
Pflegeklasse ohne Wahlleistungen)
- Transport zum Krankenhaus und zurück
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
einschl. einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem
Zahnersatz max. 300,- EUR bei Aufenthalten bis zu 180 Tagen, max.
600,- EUR bei längeren Aufenthalten pro Versicherungsjahr
- Überführung bei Tod einer versicherten
Person bzw. Bestattungskosten bis zu 10.000,- EUR
- abzgl. 25,- EUR Selbstbeteiligung je
Versicherungsfall
REISE-UNFALLVERSICHERUNG
- im Todesfall 5.000,- EUR
- im Invaliditätsfall bis zu 25.000,- EUR
(ab 90 % Invalidität verdoppelt sich die Invaliditätsleistung)
REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
- Deckungssumme 1,5 Mio. EUR pauschal für
Personen- und Sachschäden
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Sicherheitspaket
für ausländische
Gästegruppen (AG 02/G)
VERSICHERBARER PERSONENKREIS:
- ausländische Staatsbürger, für vorübergehende
Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu
12 Monaten
- deutsche Staatsbürger, die seit mehr
als 2 Jahren ständig im Ausland leben, für vorübergehende
Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu
12 Monaten
- Höchstaufnahmealter 64 Jahre
REISE-KRANKENVERSICHERUNG
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Behandlung im Krankenhaus (allg.
Pflegeklasse ohne Wahlleistungen)
- Transport zum Krankenhaus und zurück
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
einschl. einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem
Zahnersatz max. 300,- EUR bei Aufenthalten bis zu 180 Tagen, max.
600,- EUR bei längeren Aufenthalten pro Versicherungsjahr
- Überführung bei Tod einer versicherten
Person bzw. Bestattungskosten bis zu 10.000,- EUR
- keine Selbstbeteiligung
REISE-UNFALLVERSICHERUNG
- im Todesfall 5.000,- EUR
- im Invaliditätsfall bis zu 25.000,- EUR
(ab 90 % Invalidität verdoppelt sich die Invaliditätsleistung)
REISE-HAFTPLICHTVERSICHERUNG
- Deckungssumme 1,5 Mio. EUR pauschal für
Personen- und Sachschäden
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Jahres-Krankenvers.
für beliebig
viele Reisen (RKJ 02)
VERSICHERBARER PERSONENKREIS:
- Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
und ständigem Wohnsitz in Deutschland bis zum Alter von 74 Jahren (in
der Familienversicherung bis zum Alter von 64 Jahren sowie Kinder bis
zum Alter von 17 Jahren)
- Personen mit anderer Staatsangehörigkeit
mit ständigem Wohnsitz in Deutschland bis zum Alter von 74 Jahren (in
der Familienversicherung bis zum Alter von 64 Jahren sowie Kinder bis
zum Alter von 17 Jahren)
- Familien, die die v. g. Voraussetzungen
erfüllen. Als Familie gelten max. 2 Erwachsene bis zum Alter von 64
Jahren und Kinder bis zum Alter von 17 Jahren - insgesamt bis zu 5
Personen.
REISE-KRANKENVERSICHERUNG
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- medizinisch notwendiger Rücktransport
ins Inland
- Transport zum nächsterreichbaren Arzt
bzw. Krankenhaus
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
einschl. einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von vorhandenem
Zahnersatz
- Überführung bei Tod einer versicherten
Person ins Inland bzw. Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000,-
EUR
- Kinder sind ab Geburt bis zur nächsten
Prämienfälligkeit beitragsfrei mitversichert
- 25,- EUR Krankenhaustagegeld für Kinder
bis zum Alter von 10 Jahren
- keine Selbstbeteiligung
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Auslandsreise-Krankenversicherung
für Aufenthalte bis zu 5 Jahren (RKL 02)
VERSICHERBARER PERSONENKREIS:
- Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
und ständigem Wohnsitz in Deutschland
- Staatsangehörige der EU-Staaten mit ständigem
Wohnsitz in Deutschland
- Personen mit anderer Staatsangehörigkeit,
sofern sie seit mindestens 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz in
Deutschland haben
- Höchstendalter 65 Jahre bei Ablauf des
Vertrages
REISE-KRANKENVERSICHERUNG
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- medizinisch notwendiger Rücktransport
ins Inland
- Transport zum nächsterreichbaren Arzt
bzw. Krankenhaus
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
einschl. einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von vorhandenem
Zahnersatz
- Überführung bei Tod einer versicherten
Person ins Inland bzw. Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000,-
EUR
- abzgl. 50,- EUR Selbstbeteiligung je
Versicherungsfall
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