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Reiserücktrittsversicherungen online



Sicherheitspaket für Au Pairs (APJ 02)

Versicherungsschutz für Au Pairs für Aufenthalte bis zu 3 Jahren sowie für Teilnehmer an Jugendreisen und internationalen Austauschprogrammen (bis zum 35. Lebensjahr) im In- und Ausland (Tarif APJ 02)

Sicherheitspaket für den 
ausländischen Gast (AG 02)


VERSICHERBARER PERSONENKREIS:

  • ausländische Staatsbürger, für vorübergehende Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu 3 Jahren
  • deutsche Staatsbürger, die seit mehr als 2 Jahren ständig im Ausland leben, für vorübergehende Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu 3 Jahren
  • Höchstaufnahmealter 74 Jahre

REISE-KRANKENVERSICHERUNG

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus (allg. Pflegeklasse ohne Wahlleistungen)
  • Transport zum Krankenhaus und zurück
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz max. 300,- EUR bei Aufenthalten bis zu 180 Tagen, max. 600,- EUR bei längeren Aufenthalten pro Versicherungsjahr
  • Überführung bei Tod einer versicherten Person bzw. Bestattungskosten bis zu 10.000,- EUR
  • abzgl. 25,- EUR Selbstbeteiligung je Versicherungsfall

REISE-UNFALLVERSICHERUNG

  • im Todesfall 5.000,- EUR
  • im Invaliditätsfall bis zu 25.000,- EUR (ab 90 % Invalidität verdoppelt sich die Invaliditätsleistung)

REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

  • Deckungssumme 1,5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden

 


Sicherheitspaket für ausländische
 Gästegruppen (AG 02/G)

VERSICHERBARER PERSONENKREIS:
  • ausländische Staatsbürger, für vorübergehende Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu 12 Monaten
  • deutsche Staatsbürger, die seit mehr als 2 Jahren ständig im Ausland leben, für vorübergehende Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu 12 Monaten
  • Höchstaufnahmealter 64 Jahre

REISE-KRANKENVERSICHERUNG

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus (allg. Pflegeklasse ohne Wahlleistungen)
  • Transport zum Krankenhaus und zurück
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz max. 300,- EUR bei Aufenthalten bis zu 180 Tagen, max. 600,- EUR bei längeren Aufenthalten pro Versicherungsjahr
  • Überführung bei Tod einer versicherten Person bzw. Bestattungskosten bis zu 10.000,- EUR
  • keine Selbstbeteiligung

REISE-UNFALLVERSICHERUNG

  • im Todesfall 5.000,- EUR
  • im Invaliditätsfall bis zu 25.000,- EUR (ab 90 % Invalidität verdoppelt sich die Invaliditätsleistung)

REISE-HAFTPLICHTVERSICHERUNG

  • Deckungssumme 1,5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
 


Jahres-Krankenvers. für beliebig 
viele Reisen (RKJ 02)

VERSICHERBARER PERSONENKREIS:
  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz in Deutschland bis zum Alter von 74 Jahren (in der Familienversicherung bis zum Alter von 64 Jahren sowie Kinder bis zum Alter von 17 Jahren)
  • Personen mit anderer Staatsangehörigkeit mit ständigem Wohnsitz in Deutschland bis zum Alter von 74 Jahren (in der Familienversicherung bis zum Alter von 64 Jahren sowie Kinder bis zum Alter von 17 Jahren)
  • Familien, die die v. g. Voraussetzungen erfüllen. Als Familie gelten max. 2 Erwachsene bis zum Alter von 64 Jahren und Kinder bis zum Alter von 17 Jahren - insgesamt bis zu 5 Personen.

REISE-KRANKENVERSICHERUNG

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • medizinisch notwendiger Rücktransport ins Inland
  • Transport zum nächsterreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • Überführung bei Tod einer versicherten Person ins Inland bzw. Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000,- EUR
  • Kinder sind ab Geburt bis zur nächsten Prämienfälligkeit beitragsfrei mitversichert
  • 25,- EUR Krankenhaustagegeld für Kinder bis zum Alter von 10 Jahren
  • keine Selbstbeteiligung

Auslandsreise-Krankenversicherung
für Aufenthalte bis zu 5 Jahren (RKL 02)


VERSICHERBARER PERSONENKREIS:

  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz in Deutschland
  • Staatsangehörige der EU-Staaten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
  • Personen mit anderer Staatsangehörigkeit, sofern sie seit mindestens 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben
  • Höchstendalter 65 Jahre bei Ablauf des Vertrages

REISE-KRANKENVERSICHERUNG

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • medizinisch notwendiger Rücktransport ins Inland
  • Transport zum nächsterreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • Überführung bei Tod einer versicherten Person ins Inland bzw. Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000,- EUR
  • abzgl. 50,- EUR Selbstbeteiligung je Versicherungsfall